Protestnote gegen das geplante Kopftuchverbot
- islamicmovementaus
- 2. Nov.
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Aktualisiert: 3. Nov.
Als in Österreich lebende Muslime lehnen wir das geplante Kopftuchverbot an Volks- und Privatschulen als Teil einer assimilatorischen und übergriffigen Politik ab, die sich dezidiert gegen das islamische Leben in Österreich richtet.
Nachdem das Vorhaben, das Kopftuch an Volksschulen für Schülerinnen unter 14 Jahren zu verbieten, bereits im Jahre 2020 gescheitert ist und durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit beurteilt wurde, unternimmt die Regierung nun den zweiten Anlauf, um die übergriffige Assimilationspolitik durch konstruierte Argumente zu legitimieren. Schulen sollen in diesem Zusammenhang als Instrument staatlicher Erziehungsmaßnahmen missbraucht werden, um eine uniformierte Gesellschaft zu schaffen, in der kein Platz für divergierende Weltanschauungen und Lebensweisen bleibt. So wird das geplante Kopftuchverbot in den Erläuterungen des Ministerialentwurfs dezidiert in den Kontext der sozialen Integration und Wertevermittlunggestellt. Und wie den Ausführungen der Vorgängerorganisation der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zu entnehmen ist, wird die eigenständige islamische Wertevermittlung bzw. Bildung, soziale Fürsorge und Ausgestaltung des kulturellen Lebens grundsätzlich als Hindernis für das angestrebte Aufgehen (Assimilation) von Muslimen in dieser Gesellschaft betrachtet! Dass dem aktuellen Vorhaben genau jener islamfeindliche Geist innewohnt, bestätigt der von der Regierung formulierte Zielzustand, der in Folge des Gesetzes eintreten soll: Es gibt keine Schülerinnen, die in der Schule ein Kopftuch nach islamischer Tradition tragen.
Der geplante Übergriff gründet ferner auf der staatlichen Usurpation der Deutungshoheit über unsere weltanschaulich-religiöse Überzeugung und Art zu leben. Anstatt das Kopftuchals Ausdruck einer islamischen Lebensweise und Erziehunghinzunehmen, schreibt die Regierung ihm Bedeutungen zu, die von einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht, Unterdrückungund vermeintlichen Gefährdung des Kindeswohls bis hin zur Sexualisierung des weiblichen Geschlechts reichen. Statt wissenschaftliche Belege für diese Fremdzuschreibungen zu liefern, verweist die Regierung in den Erläuterungen des Ministerialentwurfs auf obskure Behauptungen isolierter „Islamexperten“ und überhöht diese zu einer vermeintlich empirisch begründeten Faktenlage. Angesichts fehlender Aussagen muslimischer Schülerinnen zu familiärem Druck oder Zwang konstruiert die Regierung kurzerhand eine vermutete Realität, bestehend aus eingeschüchterten Mädchen, die aus Angst vor negativen Konsequenzen oder mangels kognitiver Reife und emotionaler Abstraktionsfähigkeit nicht das gewünschte Regierungsnarrativ reproduzieren, demzufolge das Kopftuch als Ausdruck ehrkultureller Vorstellungen und eines männerzentristischen Weltbildesverstanden werden muss. All diese Behauptungen bzw. Rechtfertigungsgründe für das geplante Kopftuchverbot sind empirisch in keiner Weise belegt, so der Befund des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK). Die Regierung setzt mit ihrer willkürlichen Umdeutung und Bewertung des Kopftuchs den weltanschaulich-neutralen Staat in Widerspruch zu sich selbst und greift ferner in die innere Glaubens- und Gewissensfreiheit (forum internum) seiner Bürger ein, die durch Art. 14 Staatsgrundgesetz (StGG) geschützt sind. Konkret heißt es hierzu vonseiten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH): Mit dem Tragen eines Kopftuches kann […] die Zugehörigkeit zum Islam oder die Ausrichtung des eigenen Lebens an den religiösen Werten des Islam ausgedrückt werden. Ferner kann das Tragen des Kopftuches etwa auch als Zeichen für die Zugehörigkeit zur islamischen Kultur bzw. für ein Festhalten an Traditionen der Herkunftsgesellschaft gedeutet werden. […] Es ist dem VfGH aber gerade bei Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verwehrt, sich bei mehreren Möglichkeiten der Deutung eines religiösen oder weltanschaulichen Symbols eine bestimmte Deutung zu eigen zu machen und diese seiner grundrechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhandenseins solcher Symbole in staatlichen Bildungseinrichtungen zugrunde zu legen.
Die von der Regierung unterstellte Kindeswohlgefährdung entsteht unterdessen nicht durch die über 1.400 Jahre alte Praxis des islamischen Kopftuchs, sondern durch den staatlichen Angriff auf die Familie! Denn der Gesetzesentwurf und die dahinterliegende Begründung offenbaren, dass die Regierung einen Keil zwischen muslimische Kinder/Jugendliche und ihre Eltern treiben will. So wird die islamische Erziehung in den Erläuterungen des Ministerialentwurfs als gefährliche Indoktrinierung dargestellt und suggeriert, dass diese mit Schuldzuweisungen oder emotionaler Erpressung einhergehe und eine Form psychischer Gewalt darstelle – der Staat müsse also eingreifen, um das Kind vor seinen eigenen Eltern zu beschützen! Entgegen dieser erneut unbelegten Behauptungen stellt die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und ihren Kindern die größte Kindeswohlgefährdung dar, die Heranwachsende in ihrer Entwicklung nachhaltig gefährden und negativ beeinflussen kann. Eine Tatsache die – im Gegensatz zu den Falschbehauptungen der Regierung – tatsächlich durch zahlreiche empirische Studien belegt ist (vgl. Spangler & Grossmann 1993, Grossmann & Grossman 2004, Walper & Peuckert 2008, Fend 2009).
Ferner attackiert die Regierung durch ihr übergriffiges Vorhaben die Familie als solche und untergräbt den allgemeinen Schutz dieser Institution, der in Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist und in Österreich Verfassungsrang besitzt. Auch steht das geplante Kopftuchverbot erneut im diametralen Gegensatzzum elterlichen Erziehungsrecht und weitet den staatlichen Interventionsraum unter offenkundiger Missachtung der eigenen Kompetenzen aus. So stellt der VfGH klar: Der Staat [hat] dort, wo er eine Erziehungs‐ und Bildungsaufgabe erfüllt, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Eltern zu respektieren, dh. im Ergebnis einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Regierung mit der geplanten Kriminalisierung von fremdbestimmten normativen Erwartungen an unmündige Kinder das Konzept der Erziehung als Ganzes angreift, da die Vermittlung normativer Werte und Erwartungen Teil einer jeden familiären Erziehung und Sozialisierung ist. Der Staat würde mit der Umsetzung des geplanten Kopftuchverbots in eine Position gebracht, durch die er künftig in sämtliche Bereiche der Erziehung eingreifen kann, indem familiäre und soziale Konventionen anhand konstruierter Argumente und je nach politischer Interessenlageals entwicklungshemmend und kindeswohlgefährdend dargestellt werden. Das Vorhaben der Regierung offenbart sich auf diese Weise als totalitäre Maßnahme, die Erinnerungen an die schlimmsten Zeiten Österreichs wecken, in der Schulen ideologisch gleichgeschaltet und katholisch geprägte Eltern von den Nationalsozialisten als antimoderne Weltanschauungsgegner und staatsfeindliche Elementegebrandmarkt wurden. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme zum geplanten Kopftuchverbot konstatiert: Das Recht auf religiöse Kindererziehung steht im Zentrum der grundrechtlich geschützten Freiheit von Eltern, ihren Kindern ihre eigenen religiösen Vorstellungen, sowie entsprechende Werte, Überzeugungen und Glaubenspraktiken zu vermitteln, wozu auch das Tragen eines Kopftuchs – welcher Art auch immer – gehören kann. Dieses Recht würde ad absurdum geführt, wenn jede Form elterlicher Einflussnahme bereits als unzulässiger Zwang eingestuft würde. Erziehung bedeutet stets eine Prägung und Weitergabe von Wertvorstellungen – sei es in religiöser, kultureller oder weltanschaulicher Hinsicht. […] Der Staat hat diese Freiheit nicht bloß zu respektieren, sondern umgekehrt sogar vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Anstatt ihrem eigentlichen Auftrag nachzukommen und die Angelegenheiten der Menschen in Österreich im Sinne des Gemeinwohls zu regeln, erzeugt die Regierung mit ihrem Vorhaben Konflikte in Familien, Gemeinden, Schulen und der Gesellschaft als Ganzes. Das geplante Kopftuchverbot an Volks- und Privatschulen ist Teil einer übergriffigen und illegitimen Assimilationspolitik, die eine vermeintliche Dominanzgesellschaft gegen vulnerable Gruppen in Stellung bringt und gezielt Feindbilder konstruiert – eine Politik, die nur zu weiterer Polarisierung und Verwerfungen in Österreich führen wird. Als Muslime erkennen wir den geplanten Übergriff als Auftakt weiterer autoritärer Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit auf die vollständige Zersetzung der islamischen Identität und Lebensweise abzielen. Daher fordern wir die österreichische Bundesregierung mit Nachdruck und in aller Deutlichkeit dazu auf, umgehend von dieser und allen künftigen assimilatorischen und repressiven Politiken abzurücken und nicht sehenden Auges, die Axt an das friedliche Zusammensein zwischen den unterschiedlichen weltanschaulich-religiösen Bevölkerungsgruppen zu legen.
Die Regierung überschreitet eine rote Linie, wenn sie Musliminnen vorschreiben will, wie ihre Religion zu verstehen ist. Das Kopftuch ist im Islam kein bloßes religiöses Symbol, sondern vielmehr ein klares religiöses GEBOT. Eine junge Frau, die biologisch in der Lage ist, ein Kind zur Welt zu bringen, braucht ganz sicher keinen Staat, der ihr vorschreibt, wie sie ihre Religion zu leben hat. Solche Eingriffe sind bevormundend, respektlos und politisch brandgefährlich, weil sie das friedliche Zusammenleben in unserem Land gefährden.
Lasst uns gemeinsam aufstehen – für Freiheit, Würde und Gerechtigkeit!
Heute sind es Frauen mit Kopftuch.
Morgen kann es jede von uns sein.
Wenn der Staat bestimmt,wie eine Frau sich kleiden darf, verlieren wir alle ein Stück Freiheit.Das Kopftuch ist für viele Musliminnen kein Symbol der Unterdrückung,sondern ein Ausdruck von Glauben, Schamhaftigkeit und Identität.
Ich bitte euch – Muslime und Nichtmuslime,Menschen mit Herz und Verstand – steht an unserer Seite.
Unterstützt diese Petition gegen das Kopftuchverbot.
Zeigt, dass Österreich ein Land bleibt, das Respekt, Vielfalt und Gewissensfreiheit schützt.
Diese Stellungnahme ist eine der kraftvollsten und tiefgründigsten Stimmen, die Muslime in Österreich seit Langem hervorgebracht haben. Sie vereint juristische Präzision, intellektuelle Klarheit und moralische Würde – gestützt auf Verfassung, Grundrechte und Vernunft.
Der Text zeigt mit beeindruckender Deutlichkeit, wie die sogenannte „Integrationspolitik“ in Wahrheit zur Assimilationspolitik geworden ist – ein Versuch, die islamische Identität systematisch zu verdrängen. Besonders stark ist die Analyse, dass der Staat mit dem geplanten Kopftuchverbot in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern eingreift und damit das Fundament jeder gesunden Gesellschaft untergräbt.
Diese Worte erinnern daran, dass wahre Gerechtigkeit nur entsteht, wenn der Mensch in seinem Glauben, in seiner Familie und in seiner Lebensweise respektiert wird.
Wer eine derart klare, würdevolle und besonnene Stimme erhebt, spricht…
Was für ein absurder Gedanke Menschen in ihrer Religion einschränken zu wollen. Wie armselig ist das bitte. Es werden Menschen gezwungen ein Stoff anzuziehen (Iran), was von Östereich und anderen Ländern aus Europa kritisiert wird. Aber dann werden Menschen Feuerungen ein Stoff auszuziehen das ist purer Doppelmoral.